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AUFENTHALTSHELDEN · BEHÖRDE & BESCHEID

Behördenverfahren, Ablehnung und Untätigkeitsklage

Ein Antrag bleibt liegen, Unterlagen werden erneut verlangt oder Sie haben einen ablehnenden Bescheid erhalten? Wir prüfen Verfahrensstand, Fristen und rechtliche Möglichkeiten.

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Bei einer Ablehnung zuerst die Frist prüfen

Welcher Rechtsbehelf möglich ist und welche Frist gilt, ergibt sich aus der Art der Entscheidung und dem anwendbaren Recht. Deshalb benötigen wir den vollständigen Bescheid einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung und den Zeitpunkt des Zugangs. Auch ein Eilverfahren kann je nach Situation zu prüfen sein.

Wenn die Behörde nicht entscheidet

§ 75 VwGO ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen eine Untätigkeitsklage. Regelmäßig müssen seit Antrag oder Widerspruch mindestens drei Monate vergangen sein; außerdem kommt es auf eine angemessene Bearbeitungszeit und einen möglichen zureichenden Grund für die Verzögerung an. Drei Monate bedeuten weder einen automatischen Anspruch auf einen positiven Bescheid noch einen sicheren Klageerfolg.

Den richtigen nächsten Schritt wählen

Wir prüfen Ihren Antrag, den Nachweis des Eingangs und den bisherigen Schriftwechsel. Anschließend besprechen wir, ob fehlende Unterlagen, eine Nachfrage oder gerichtliche Schritte sinnvoll sind. Eine Anfrage bei der Kanzlei wahrt keine Frist und ersetzt keinen Rechtsbehelf.

Amtliche Grundlagen zum Nachlesen
§ 75 VwGO: Untätigkeitsklage ↗§ 74 VwGO: Klagefrist ↗§ 80 VwGO: Vorläufiger Rechtsschutz ↗

Allgemeine Orientierung · Stand: 13. Oktober 2026. Maßgeblich sind Ihr konkreter Fall und das geltende Recht.

Allgemeine Informationen ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Eine Kontaktanfrage wahrt keine Frist.

DER ERSTE SCHRITT IST KLEIN.

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Ihr Aufenthalt. Ihre Familie. Ihre Zukunft. Schildern Sie uns Ihr Anliegen – wir klären mit Ihnen den nächsten Schritt.

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