Wer zieht zu wem nach?
Ob ein Nachzug zu deutschen Staatsangehörigen oder zu Personen mit einem ausländischen Aufenthaltstitel geplant ist, macht einen Unterschied. Auch die familiäre Beziehung und der Aufenthaltsstatus sind entscheidend. Wir beginnen deshalb mit einer genauen Einordnung Ihrer Familie und der beteiligten Dokumente.
Unterlagen und zuständige Stellen
Je nach Fall müssen Visumverfahren, Aufenthaltserlaubnis und Nachweise zur familiären Beziehung zusammenpassen. Wir prüfen vorhandene Schreiben, den bisherigen Ablauf und offene Anforderungen. Ein allgemeines Muster ersetzt diese Prüfung nicht.
Besondere Regeln rechtzeitig erkennen
Für einzelne Personengruppen gelten besondere Vorschriften und Einschränkungen. Insbesondere beim Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten muss die jeweils aktuelle Rechtslage gesondert geprüft werden. Wir versprechen keinen pauschalen Nachzugsanspruch, sondern klären die Möglichkeiten Ihres konkreten Falls.
Allgemeine Orientierung · Stand: 13. Oktober 2026. Maßgeblich sind Ihr konkreter Fall und das geltende Recht.
Allgemeine Informationen ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Eine Kontaktanfrage wahrt keine Frist.