Zum Inhalt springen

AUFENTHALTSHELDEN · FAMILIENNACHZUG

Familiennachzug: den individuellen Fall einordnen

Sie möchten mit Ihrer Familie in Deutschland leben? Wir prüfen Voraussetzungen, Unterlagen und Verfahrenswege für Ihren konkreten Nachzugsfall.

Mein Anliegen schildern ↗

Wer zieht zu wem nach?

Ob ein Nachzug zu deutschen Staatsangehörigen oder zu Personen mit einem ausländischen Aufenthaltstitel geplant ist, macht einen Unterschied. Auch die familiäre Beziehung und der Aufenthaltsstatus sind entscheidend. Wir beginnen deshalb mit einer genauen Einordnung Ihrer Familie und der beteiligten Dokumente.

Unterlagen und zuständige Stellen

Je nach Fall müssen Visumverfahren, Aufenthaltserlaubnis und Nachweise zur familiären Beziehung zusammenpassen. Wir prüfen vorhandene Schreiben, den bisherigen Ablauf und offene Anforderungen. Ein allgemeines Muster ersetzt diese Prüfung nicht.

Besondere Regeln rechtzeitig erkennen

Für einzelne Personengruppen gelten besondere Vorschriften und Einschränkungen. Insbesondere beim Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten muss die jeweils aktuelle Rechtslage gesondert geprüft werden. Wir versprechen keinen pauschalen Nachzugsanspruch, sondern klären die Möglichkeiten Ihres konkreten Falls.

Amtliche Grundlagen zum Nachlesen
§ 28 AufenthG: Nachzug zu Deutschen ↗§ 29 AufenthG: Allgemeine Voraussetzungen ↗§ 30 AufenthG: Ehegattennachzug ↗§ 104 AufenthG: Übergangsregelungen ↗

Allgemeine Orientierung · Stand: 13. Oktober 2026. Maßgeblich sind Ihr konkreter Fall und das geltende Recht.

Allgemeine Informationen ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Eine Kontaktanfrage wahrt keine Frist.

DER ERSTE SCHRITT IST KLEIN.

Erzählen Sie uns,
was auf dem
Spiel steht.

Ihr Aufenthalt. Ihre Familie. Ihre Zukunft. Schildern Sie uns Ihr Anliegen – wir klären mit Ihnen den nächsten Schritt.

0201 890 722 40 ↗Telefonisch Mo–Fr · 8:00–18:00 Uhr
Frist oder Aufenthaltstitel läuft ab?

Bitte rufen Sie an und nennen Sie das Datum. Eine Kontaktanfrage wahrt keine Frist und begründet noch kein Mandat.

PERSÖNLICH. DIREKT.

Ihr Anliegen beginnt
mit einem Gespräch.

Hilfreich sind eine kurze Schilderung, Ihr aktueller Aufenthaltsstatus und das Datum eines Bescheids oder einer bekannten Frist.

Jetzt anrufen E-Mail an die Kanzlei Kontakt über WhatsApp

Bitte senden Sie über WhatsApp zunächst nur eine kurze Kontaktanfrage. Den geeigneten Weg für vertrauliche Unterlagen stimmen wir persönlich mit Ihnen ab.

Kosten und Leistungsumfang klären wir vor einer Beauftragung. Informationen zum Datenschutz ↗

Anrufen ↗Kontakt aufnehmen ↗