Welche Voraussetzungen zählen?
Die Anspruchseinbürgerung nach § 10 StAG setzt grundsätzlich fünf Jahre rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland voraus. Weitere Voraussetzungen betreffen unter anderem Identität, Aufenthaltstitel, Lebensunterhalt, Sprachkenntnisse und Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung. Sonderregelungen, etwa für Angehörige deutscher Staatsangehöriger, und gesetzliche Ausnahmen müssen gesondert geprüft werden.
Vom ersten Überblick zum vollständigen Antrag
Wir sehen uns Ihren bisherigen Aufenthalt und Ihre persönliche Situation an. Anschließend klären wir, welche Nachweise für Ihren Antrag wichtig sind und wo Angaben oder Unterlagen fehlen. Hilfreich sind Aufenthaltstitel, Pass, Sprach- und Testnachweise, Angaben zur Erwerbstätigkeit sowie bisheriger Schriftwechsel.
Ein Antrag ist noch kein deutscher Pass
Eine bestimmte Entscheidung oder Bearbeitungsdauer lässt sich nicht zusichern. Die deutsche Staatsangehörigkeit wird im Einbürgerungsverfahren erworben; das Passdokument beantragen Sie anschließend bei der zuständigen Stelle. Wenn die Behörde lange nicht entscheidet, prüfen wir zunächst den Verfahrensstand und mögliche nächste Schritte.
Allgemeine Orientierung · Stand: 13. Oktober 2026. Maßgeblich sind Ihr konkreter Fall und das geltende Recht.
Allgemeine Informationen ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Eine Kontaktanfrage wahrt keine Frist.